Für Privatpatienten:
Sie können mit und ohne Rezept zu mir kommen. Die Privatkassen übernehmen die Kosten für die Behandlungen abhängig von Ihrem individuellen Vertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung. Die Abrechnung erfolgt über eine Privatrechnung.
Für Selbstzahler:
Jeder darf zu mir ohne ärztliches Rezept kommen, sofern Sie die Untersuchung/Behandlung selbst bezahlen. Abgerechnet wird im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Für gesetzlich versicherte Patienten:
Heilpraktikerleistungen unabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt, Sie können unsere Leistungen nicht über die gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. Als Selbstzahler/-in sind Sie bei mir aber herzlich willkommen.